Barrierefreiheit im WebDesign – European Accessibility Act
Zum 28. Juni 2025 wurde die Barrierefreiheit einer Webseite für viele Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Der European Accessibility Act (EAA) bzw. dessen nationale Umsetzung – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – legt fest, dass Webseiten bestimmter Unternehmen und Organisationen europarechtlichen Standards entsprechen müssen, um für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich zu sein. Die Einhaltung dieser Vorschriften soll fortan durch eine Marküberwachungsbehörde kontrolliert werden.
Wir von visible web unterstützen Sie dabei, Ihre Webseite konform und nutzerfreundlich zu gestalten, damit sie für alle Menschen zugänglich ist.
Was bedeutet Barrierefreiheit im WebDesign?
Barrierefreies WebDesign gewährleistet, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, eine Webseite problemlos nutzen können. Dies umfasst unter anderem:
- Tastatur-Navigation – Gesamte Webseite ohne Maus nur mit z.B. Tastatur nutzbar
- Screenreader-Kompatibilität – Texte & Bilder können maschinell vorgelesen werden
- Ausreichende Kontraste – Gute Lesbarkeit von Farben und Schriftgrößen
- Einfache Sprache & intuitive Bedienung – Verständliche Texte & logische Navigation
Wir richten uns dabei nach den offiziellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), um sicherzustellen, dass sich Ihre Webseite an den aktuellen Standards orientiert.
Was verlangt der EAA / das BFSG von wem?
Mit dem European Accessibility Act werden Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Gerne übernehmen wir von visible web diese Leistung gewissenhaft für Sie. Insbesondere sind betroffen:
Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie einige Dienstleistungserbringer. Hier finden Sie eine offizielle Liste.
Unternehmen, die mindestens zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erzielen
Im Falle einer Nichteinhaltung kann die zuständige Behörde die Bereitstellung des Produkts bzw. der Dienstleistung einschränken oder sogar untersagen. Für konkrete juristische Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden, unsere Expertise konzentriert sich auf die technische und gestalterische Umsetzung des EAA-Standards.
Ihre Vorteile mit unserem barrierefreien WebDesign
Unser Service ermöglicht Ihnen die Zusammenführung von einer funktionalen und ästhetischen Webseite und einer barrierefreien Nutzeroberfläche. Damit profitieren Sie von mehreren Vorteilen:
Steigerung Ihrer Reichweite
Mehr Menschen können unbeschwert Ihre Webseite nutzen, wodurch sich Ihre Zielgruppe ausdehnt.
SEO-Vorteile
Suchmaschinen wie Google bevorzugen professionelle barrierefreie Webseiten, was Ihr Ranking steigert.
Bessere Nutzererfahrung
Eine barrierefreie Webseite ist für alle Nutzer intuitiver und erhöht die Zufriedenheit Ihrer Besucher.
Resilienz
Falls Ihr Unternehmen noch nicht betroffen ist, aber sich zukünftig dahin entwickeln sollte, sind Sie vorbereitet.
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